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auch von Kaninchen & Meerschweinchen
Alle Hundehalter/innen, die sich seit dem 1. Juni 2023 einen neuen oder zusätzlichen Hund angeschafft haben, müssen bei der Gemeinde einen Nachweis einer allgemeinen Sachkunde (NÖ Hundepass) für ihren Hund vorlegen.
Dieser Nachweis ist grundsätzlich bei der Meldung des Hundes zu erbringen, kann jedoch auch innerhalb von sechs Monaten nachgereicht werden. Der NÖ Hundepass gilt auch als Nachweis für weitere Hundehaltungen und ist somit „nur einmal im Leben“ zu absolvieren.
In Kooperation mit Hundetrainerin Trixi Hoffmann (www.hunde-partner.at) darf ich an folgenden Terminen diesen Kurs anbieten:
2025
Hauptstraße 26, 2852 Hochneukirchen - Gschaidt
bis 1 Woche vor Kurstermin unter trixi@hunde-partner.at
75€
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Impressum:
Mag.vet.med Bettina Grabner
Panoramastraße 22, 2871 Zöbern
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